Aktuell schwappt eine Welle von nicht ganz rechtskonformen Abmahnungen zum Thema Google Fonts durchs Netz.
Bisher waren das nur Trittbrettfahrer, ohne jegliche rechtliche Bewandtnis. Seit wenigen Tagen kommen diese Abmahnungen in Höhe von ca. 240 Euro nun auch per Post und von Anwälten. Diese Briefe werden per Massenversender verschickt und sind rechtlich meist nicht haltbar und sehr fehlerhaft. Portale wie Anwalt.de sehen dahin oft den Tatbestand der "Rechtsmissbräuchlichkeit" erfüllt.
Es ist aber so, dass sie für große Unsicherheit bei den Empfängern sorgen. Grundsätzlich geht es um den Einsatz von Google-Fonts, also Google-Schriftarten, auf Websites. Bei jedem Seitenaufruf wird hier die jeweils für die Website verwendete Schriftart vom Google Server in den USA heruntergeladen und somit eine IP-Adresse in die USA gesendet. Die Ableitung einer Persönlichkeitsverletzung wird von den meisten Anwälten nicht gesehen. Faktisch ist es jedoch nicht mit der DSGVO-konform und wird so bei über 90 % aller Websites weltweit verwendet.
Um hier allem aus dem Weg zu gehen, schlagen wir unseren Kunden vor, dass wir die Schriftarten der Websites direkt von Google herunterladen und auf den Hostserver des Kunden legen. Dann wird noch das System an bestimmten Stellen umgeschrieben und die Website zieht sich die Schriftart dann direkt von Server des Kunden und nicht mehr vom Google-Server. Das wäre dann DSGVO-konform und man hätte keinen Stress mehr mit diesen "Abmahnern".
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